Verwaltungsgerichtshof 3841/80

3841/80Verwaltungsgerichtshof18.09.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 3841/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.09.1981
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1981:1980003841.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Die Anträge beider Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens auf Zuerkennung von Verfahrenskosten werden abgewiesen.

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