Verwaltungsgerichtshof 3791/80

3791/80Verwaltungsgerichtshof08.02.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 3791/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.02.1982

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Burgenland hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.395,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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