Verwaltungsgerichtshof 3725/80

3725/80Verwaltungsgerichtshof28.04.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 3725/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.04.1981

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 3.230,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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