Verwaltungsgerichtshof 3642/80

3642/80Verwaltungsgerichtshof26.05.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 3642/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.05.1981
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1981:1980003642.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 18.420,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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