Verwaltungsgerichtshof 3640/80

3640/80Verwaltungsgerichtshof04.11.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 3640/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.11.1981

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich des im angefochtenen Bescheid mit 1 bezeichneten Schuld- und Strafausspruches einschließlich der diesbezüglichen Kostenentscheidung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Im übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.415,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren (an Stempelgebühren) wird abgewiesen.

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