Verwaltungsgerichtshof 3630/80

3630/80Verwaltungsgerichtshof28.04.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 3630/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.04.1981

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 7.720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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