Verwaltungsgerichtshof 3624/80

3624/80Verwaltungsgerichtshof28.04.1981

Regest

Baubewilligung BauRallg6

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 3624/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.04.1981
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1981:1980003624.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Oberösterreichische Landesregierung hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 3.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.