Verwaltungsgerichtshof 3532/80

3532/80Verwaltungsgerichtshof24.03.1981

Regest

Parteiengehör Sachverständigengutachten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 3532/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.03.1981

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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