Verwaltungsgerichtshof 3420/80

3420/80Verwaltungsgerichtshof09.03.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 3420/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.03.1981
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1981:1980003420.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.240, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.