Verwaltungsgerichtshof 3395/80

3395/80Verwaltungsgerichtshof12.06.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 3395/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.06.1981

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 8.310,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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