Verwaltungsgerichtshof 3365/80

3365/80Verwaltungsgerichtshof22.11.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 3365/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.11.1982

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 2.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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