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3351/80•Verwaltungsgerichtshof 3351/80
3351/80Verwaltungsgerichtshof18.02.1981
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Dauerdelikt
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat jeder der Beschwerdeführerinnen Aufwendungen in der Höhe von S 3.340,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren beider Beschwerdeführerinnen wird abgewiesen.
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