Verwaltungsgerichtshof 3344/80

3344/80Verwaltungsgerichtshof21.12.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 3344/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.12.1981
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1981:1980003344.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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