Verwaltungsgerichtshof 3273/80

3273/80Verwaltungsgerichtshof18.05.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 3273/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.05.1981

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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