Verwaltungsgerichtshof 3162/80

3162/80Verwaltungsgerichtshof24.03.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 3162/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.03.1982

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.420,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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