Verwaltungsgerichtshof 3138/80

3138/80Verwaltungsgerichtshof29.01.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 3138/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.01.1982
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1982:1980003138.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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