Verwaltungsgerichtshof 3115/80

3115/80Verwaltungsgerichtshof20.10.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 3115/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.10.1982

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.410,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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