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3111/80•Verwaltungsgerichtshof 3111/80
3111/80Verwaltungsgerichtshof20.10.1982
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung
Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich der Aufhebung des Schuldspruches des Disziplinarerkenntnisses der Disziplinarkommission für Landeslehrer beim Stadtschulrat für Wien vom 8. Jänner 1980, Disz.Zl. 4/78, und hinsichtlich des eigenen Schuldspruches wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde, hinsichtlich der Festsetzung des Strafausmaßes wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.310,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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