Verwaltungsgerichtshof 3099/80

3099/80Verwaltungsgerichtshof13.03.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 3099/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.03.1981

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 6.260,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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