Verwaltungsgerichtshof 3097/80

3097/80Verwaltungsgerichtshof17.06.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 3097/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.06.1981

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.310,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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