Verwaltungsgerichtshof 3092/80

3092/80Verwaltungsgerichtshof20.12.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 3092/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.12.1982
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1982:1980003092.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.882, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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