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3087/80•Verwaltungsgerichtshof 3087/80
3087/80Verwaltungsgerichtshof11.03.1981
Befangenheit von Sachverständigen Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen
Auf Grund der Beschwerde der Erstbeschwerdeführerin wird der angefochtene Bescheid wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Das Land Tirol hat der Erstbeschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S3.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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