Verwaltungsgerichtshof 2958/80

2958/80Verwaltungsgerichtshof11.12.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2958/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.12.1981

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S9.670,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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