Verwaltungsgerichtshof 2949/80

2949/80Verwaltungsgerichtshof24.03.1983

Regest

Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Ermessensentscheidungen Ermessen besondere Rechtsgebiete Ermessen Begründung von Ermessensentscheidungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2949/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.03.1983

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.380,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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