Verwaltungsgerichtshof 2885/80

2885/80Verwaltungsgerichtshof10.03.1981

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2885/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.03.1981

Spruch

Der Bescheid der Finanzlandesdirektion für Steiermark wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.070,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Ferner hat der Verwaltungsgerichtshof beschlossen, die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt zurückzuweisen.

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