Verwaltungsgerichtshof 2827/80

2827/80Verwaltungsgerichtshof25.11.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2827/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.11.1980

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Jeder der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 450,-- (insgesamt S 900,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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