Verwaltungsgerichtshof 2803/80

2803/80Verwaltungsgerichtshof26.01.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2803/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.01.1981

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit damit über den Berichtigungsantrag der Beschwerdeführerin abgesprochen wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 2.720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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