Verwaltungsgerichtshof 2791/80

2791/80Verwaltungsgerichtshof04.03.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2791/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.03.1981
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1981:1980002791.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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