Verwaltungsgerichtshof 2780/80

2780/80Verwaltungsgerichtshof16.02.1982

Regest

Amtssachverständiger der Behörde zur Verfügung stehend Amtssachverständiger der Behörde beigegeben

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2780/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.02.1982

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Niederösterreich zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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