Verwaltungsgerichtshof 2769/80

2769/80Verwaltungsgerichtshof17.03.1981

Regest

Ermessen Vorstellungsbehörde (B-VG Art119a Abs5) Inhalt des Spruches Diverses Verwaltungsstrafverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2769/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.03.1981

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 3.390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Aufwandersatzmehrbegehren wird abgewiesen.

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