Verwaltungsgerichtshof 2749/80

2749/80Verwaltungsgerichtshof23.06.1983

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2749/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.06.1983

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 8.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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