Verwaltungsgerichtshof 2695/80

2695/80Verwaltungsgerichtshof19.11.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2695/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.11.1982
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1982:1980002695.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.310,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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