Verwaltungsgerichtshof 2621/80

2621/80Verwaltungsgerichtshof10.12.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2621/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.12.1980

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.912,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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