Verwaltungsgerichtshof 2613/80

2613/80Verwaltungsgerichtshof11.03.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2613/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.03.1981
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1981:1980002613.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Umfang der Schuldsprüche Punkt 1 - 3 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes, im Umfang des Schuldspruches Punkt 4 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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