Verwaltungsgerichtshof 2589/80

2589/80Verwaltungsgerichtshof03.03.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2589/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.03.1981

Spruch

Die Beschwerde wird, soweit sich diese gegen die Zurückweisung der Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Amtes der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz vom 12. Februar 1980, Zl. IIIb 1-1014 R/16, als unzulässig richtet, für gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.