Verwaltungsgerichtshof 2543/80

2543/80Verwaltungsgerichtshof30.11.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2543/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.11.1981

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Landeshauptstadt Graz Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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