Verwaltungsgerichtshof 2539/80

2539/80Verwaltungsgerichtshof10.02.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2539/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.02.1981

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.