Verwaltungsgerichtshof 2519/80

2519/80Verwaltungsgerichtshof05.05.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2519/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.05.1981

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.180,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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