Verwaltungsgerichtshof 2502/80

2502/80Verwaltungsgerichtshof14.12.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2502/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.1981
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1981:1980002502.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.