Verwaltungsgerichtshof 2498/80

2498/80Verwaltungsgerichtshof11.06.1981

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Baurecht allgemein spezielle Zuordnung offen BauRallg12 Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Erker

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2498/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.06.1981

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Landeshauptstadt Innsbruck Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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