Verwaltungsgerichtshof 2374/80

2374/80Verwaltungsgerichtshof09.04.1981

Regest

Ermessen VwRallg8

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2374/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.04.1981
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1981:1980002374.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Landeshauptstadt Graz Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.