Verwaltungsgerichtshof 2275/80

2275/80Verwaltungsgerichtshof20.02.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2275/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.02.1981

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt (Land) Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.230,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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