Verwaltungsgerichtshof 2257/80

2257/80Verwaltungsgerichtshof16.09.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2257/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.09.1982

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 8.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.