Verwaltungsgerichtshof 1823/80

1823/80Verwaltungsgerichtshof01.10.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1823/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.10.1981
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1981:1980001823.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.400, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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