Verwaltungsgerichtshof 1819/80

1819/80Verwaltungsgerichtshof26.11.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1819/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.11.1980

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.280,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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