Verwaltungsgerichtshof 1767/80

1767/80Verwaltungsgerichtshof10.09.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1767/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.09.1982
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1982:1980001767.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.310,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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