Verwaltungsgerichtshof 1718/80

1718/80Verwaltungsgerichtshof30.10.1980

Regest

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1718/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.10.1980
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1980:1980001718.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Landeshauptstadt Innsbruck Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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