Verwaltungsgerichtshof 1596/80

1596/80Verwaltungsgerichtshof02.12.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1596/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.12.1980

Spruch

1. Die Beschwerde wird ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung als unbegründet abgewiesen.

2. Die Anträge, das mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 31. März 1976, Zl. Wa 926/4-1976/Spi, abgeschlossene Verfahren für nichtig zu erklären und die Wiederaufnahme des durch diesen Bescheid abgeschlossenen Verfahrens zu bewilligen, werden zurückgewiesen.

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