Verwaltungsgerichtshof 1581/80

1581/80Verwaltungsgerichtshof14.10.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1581/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.10.1980
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1980:1980001581.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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