Verwaltungsgerichtshof 1551/80

1551/80Verwaltungsgerichtshof27.11.1980

Regest

Formerfordernisse Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückweisung Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung Verbesserungsauftrag Formgebrechen behebbare Unterschrift

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1551/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.11.1980

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Landeshauptstadt G hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.350,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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